Kündigung prüfen
Ist die Kündigung wirksam? Ich prüfe das Schreiben, Ihren Arbeitsvertrag und die Hintergründe. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Rechte und der nächsten Schritte.
Bei einer Kündigung geht es um Ihre berufliche Zukunft. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen persönlich zur Seite – mit einer klaren Einschätzung und einem entschlossenen Einsatz für Ihre Interessen. Ob Weiterbeschäftigung, Abfindung oder eine faire Einigung: Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, das für Sie zählt.
Bitte nennen Sie bei einer Kündigung das Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben. Leistungsumfang und Kosten besprechen wir vor der Beauftragung.

Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Ich prüfe die Frist für Ihren Fall und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.
Melden Sie sich möglichst früh, damit Zeit für die Prüfung und das weitere Vorgehen bleibt. Wichtig: Die Kontaktaufnahme allein wahrt die Klagefrist nicht.
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Von der ersten Einschätzung über die Verhandlung bis zum Arbeitsgericht: Ich entwickle mit Ihnen ein klares Vorgehen und setze mich für das bestmögliche Ergebnis in Ihrer Situation ein.
Ist die Kündigung wirksam? Ich prüfe das Schreiben, Ihren Arbeitsvertrag und die Hintergründe. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Rechte und der nächsten Schritte.
Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht – mit dem Blick auf Ihren Arbeitsplatz und Ihre Ziele. Chancen, Kosten und das Vorgehen besprechen wir verständlich und offen.
Ich arbeite die Stärken Ihrer Position heraus und nutze sie in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Ziel ist eine Abfindung und eine Gesamtlösung, die Ihren Interessen bestmöglich gerecht werden.
Unterschreiben Sie mit Klarheit über die Folgen. Ich prüfe die Bedingungen, zeige Verhandlungsspielräume auf und setze mich für eine stimmige Regelung Ihres Ausscheidens ein.
Ich prüfe die Vorwürfe und berate Sie zur passenden Reaktion. Gegen eine unberechtigte Abmahnung gehe ich gezielt vor, um Ihre Position im Arbeitsverhältnis zu stärken.
Ihr Zeugnis soll Ihre Leistung angemessen widerspiegeln. Ich prüfe Inhalt und Formulierungen und setze berechtigte Korrekturen gegenüber dem Arbeitgeber durch.
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Vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich Richter und Staatsanwalt. Als Richter in Zivilkammern habe ich Sachverhalte und Beweise aus der gerichtlichen Perspektive geprüft.
Aus dieser Tätigkeit weiß ich, worauf es bei der Darstellung Ihres Falls vor Gericht ankommt. Dieses Wissen nutze ich für Ihre Interessen: mit sorgfältiger Vorbereitung, klaren Argumenten und einem Vorgehen, das auch wirtschaftlich zu Ihnen passt. Ihr Anliegen betreue ich persönlich.
Mehr über meinen Werdegang →– 03 –
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir, was passiert ist und was Sie erreichen möchten. Bei einer Kündigung nennen Sie bitte das Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben.
Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Leistungsumfang und Kosten besprechen wir vor Ihrer Entscheidung. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung beziehen wir auf Wunsch ein.
Mit Ihrer Beauftragung setze ich mich für Ihre Interessen ein – in der Beratung, in Verhandlungen und bei Bedarf vor Gericht. Sie bleiben informiert; die wesentlichen Entscheidungen treffen wir in enger Abstimmung.
Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Schilderung. Bitte warten Sie bei einer möglichen Frist nicht, bis alle Unterlagen vollständig vorliegen.
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Ja, möglichst früh. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Je früher wir Ihre Situation klären, desto mehr Zeit bleibt für die Vorbereitung. Bitte nennen Sie mir gleich das Zugangsdatum; ich prüfe die Frist und das passende Vorgehen.
Ob eine Abfindung für Sie erreichbar ist, hängt von Ihrer Situation und der rechtlichen Ausgangslage ab. Ich prüfe, was Ihre Verhandlungsposition stärkt, und setze mich für eine möglichst gute Einigung ein. Dabei behalten wir neben der Abfindung auch die übrigen Bedingungen Ihres Ausscheidens im Blick.
Ja – gerade vor der Unterschrift ist eine Prüfung sinnvoll. Ich erläutere Ihnen die Folgen der Vereinbarung und zeige auf, welche Bedingungen wir nachverhandeln können. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer klaren Grundlage. Teilen Sie mir bitte mit, bis wann der Arbeitgeber eine Antwort erwartet.
Leistungsumfang und Vergütung besprechen wir vor der Beauftragung. Die Kosten hängen von der gewünschten Tätigkeit und der vereinbarten oder gesetzlichen Vergütung ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir, ob eine Deckungsanfrage gestellt werden soll.
Die erste Abstimmung kann telefonisch erfolgen; Unterlagen können Sie digital übermitteln. Ob ein persönlicher Termin sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam. Termine in der Kanzlei in Burbach finden nach Vereinbarung statt.
Meine Kanzlei befindet sich in Burbach. Beratung und Vertretung biete ich auch Arbeitnehmern aus Siegen, Dillenburg, Gießen, Marburg, Limburg an der Lahn, Köln, Bonn und Frankfurt am Main an. Für den Kontakt und den Austausch von Unterlagen nutzen wir auch Telefon und digitale Wege.
Lassen Sie uns besprechen, was Sie erreichen möchten und wie ich Sie dabei unterstützen kann. Rufen Sie an oder schildern Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail.