Offene Rechnungen durchsetzen – anwaltlicher Forderungseinzug.
Unbezahlte Rechnungen oder offene Kaufpreise: Senden Sie mir die Unterlagen zur Prüfung. Ich unterstütze Sie vom Forderungsschreiben bis zur gerichtlichen Durchsetzung – nach Abstimmung des Vorgehens und der Kosten.
- ehem. Richter und Staatsanwalt
- Volldigitale Bearbeitung
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Ein Beispiel: das Autohaus.
Im Autohaus entstehen offene Posten täglich: Der Kunde holt das Fahrzeug ab und zahlt die Werkstattrechnung nicht. Der Restkaufpreis bleibt aus. Das reparierte Auto steht wochenlang auf dem Hof. Jede einzelne Forderung ist überschaubar – in der Summe fehlt am Monatsende Geld, das Ihnen zusteht.
Autohäuser gehören zu meinen Auftraggebern – und das Beispiel steht für viele Branchen: Werkstätten, Handwerksbetriebe, Händler, Dienstleister, Vermieter. Bei unbezahlten Rechnungen kommt es auf den Vertrag, die erbrachte Leistung und mögliche Einwände an. Ich bearbeite Forderungen gegenüber Privatpersonen und Unternehmen und beachte die jeweils geltenden Anforderungen an das Forderungsschreiben.
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Von der Zahlungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Ich prüfe die Forderung und mögliche Einwände. Bleibt eine Zahlung aus, bespreche ich mit Ihnen, ob ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage oder weitere Maßnahmen sinnvoll sind.
Prüfung vor der Durchsetzung
- ✓ Vertrag und Leistungsnachweise prüfen
- ✓ Fälligkeit, Verzug und Verjährung prüfen
- ✓ Einwände und bereits geleistete Zahlungen berücksichtigen
- ✓ Kosten und wirtschaftliche Aussichten besprechen
Anwaltliches Inkasso
- ✓ Forderungsschreiben mit dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei
- ✓ Weitere Durchsetzung nach Prüfung und Abstimmung: Mahnverfahren, Klage und gegebenenfalls Zwangsvollstreckung
- ✓ Ein anwaltlicher Ansprechpartner und eine fortgeführte Akte
- ✓ Erstattungsfähige Kosten werden beim Schuldner mit geltend gemacht
- ✓ Anwaltliche Verschwiegenheit – auch über Ihre Kundenbeziehungen
Fortführung der vorhandenen Akte bei einer anschließenden gerichtlichen Vertretung.
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So läuft es ab.
Ich überwache die Fristen im übernommenen Mandat und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Zahlungen sollen direkt auf Ihr Konto erfolgen. Bitte informieren Sie mich deshalb über jeden Zahlungseingang.
E-Mail an mich
Für eine erste Prüfung senden Sie mir Rechnung und Mahnungen als Anhang und erläutern kurz den zugrunde liegenden Vertrag. Die E-Mail-Vorlage hilft beim Zusammenstellen der Angaben; fehlende Unterlagen frage ich bei Bedarf an.
Anwaltliches Forderungsschreiben
Ich prüfe die Forderung, berechne gegebenenfalls Verzugszinsen und erstattungsfähige Kosten und fordere den Schuldner zur Zahlung an Sie auf. Bei einer Zahlung prüfe ich mit Ihnen, ob die Forderung vollständig ausgeglichen ist.
Gerichtliche Durchsetzung
Bleibt die Zahlung aus, stimmen wir den nächsten Schritt ab. Je nach Fall kommen eine weitere Zahlungsaufforderung, ein Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht. Mit einem vollstreckbaren Titel können anschließend Vollstreckungsmaßnahmen geprüft werden.
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Was ich von Ihnen brauche.
Eine E-Mail je Forderung genügt. Für die erste Prüfung sollten darin diese Angaben stehen – die Rechnung und Ihre Mahnungen hängen Sie einfach an.
- ✓Der Vertrag, aus dem sich die Forderung ergibt. Was wurde wann mit wem vereinbart – Werkstattauftrag, Kaufvertrag, Mietvertrag? Ein Satz genügt; der Auftrag als Anhang hilft.
- ✓Die Rechnung als Anhang. Rechnungsnummer, Datum, Betrag und Fälligkeit stehen darauf – ich übernehme diese Angaben.
- ✓Ihre Mahnungen als Anhang, falls Sie bereits gemahnt haben – mit Datum und den Mahnkosten, die Sie berechnet haben.
- ✓Name und Anschrift des Schuldners. Wenn bekannt, auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer – und ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
- ✓Der offene Betrag – und ob Teilzahlungen eingegangen sind.
- ✓Einwände des Kunden. Hat er die Rechnung beanstandet? Wenn ja, womit? Das entscheidet über den richtigen ersten Schritt.
Einmalig: die Vollmacht
Damit ich für Sie auftreten kann, benötige ich eine Vollmacht. Sie unterschreiben sie ein einziges Mal – als allgemeine Vollmacht für den Forderungseinzug. Jede weitere Forderung beauftragen Sie danach einfach per E-Mail; eine neue Vollmacht ist dafür nicht nötig.
Die Vollmacht sende ich Ihnen mit meiner ersten Antwort zu. Dazu benötige ich einmalig Ihre Firmendaten und die Bankverbindung, auf die der Schuldner zahlen soll.
info@anwaltakdemir.de
Betreff „Forderungseinzug“ – oder Sie nutzen die E-Mail-Vorlage, in der alle Felder schon vorbereitet sind. Rückfragen auch telefonisch unter 02736 / 200 936 0.
Klare Regeln – von der ersten Forderung an.
Vor der ersten Beauftragung bespreche ich mit Ihnen die Vergütung und mögliche Auslagen. Dabei klären wir auch, welche Kosten Sie tragen, wenn der Schuldner nicht zahlt oder Kosten nicht erstattet werden.
Keine Mindestforderung
Ich bearbeite auch Forderungen über kleine Beträge. Gerade bei vielen Kunden sind es die überschaubaren Einzelposten, die sich zu einem spürbaren Ausfall summieren.
Erstattungsfähige Kosten geltend machen
Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, mache ich Verzugszinsen und erstattungsfähige Mahn- und Anwaltskosten mit geltend. Ob der Schuldner tatsächlich zahlt, hängt auch von seiner Zahlungsfähigkeit ab. Ihre Vergütungspflicht gegenüber der Kanzlei bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Zahlung direkt an Sie
Im Forderungsschreiben fordere ich den Schuldner zur Zahlung auf Ihr Konto auf. Bitte teilen Sie mir Zahlungseingänge mit, damit ich den offenen Betrag berücksichtigen kann.
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Wenn es streitig wird, kenne ich die Akte.
Der Vorteil des anwaltlichen Inkassos liegt im Ernstfall: Bestreitet der Kunde die Forderung oder ignoriert er alle Schreiben, wechselt die Sache nicht den Schreibtisch. Ich kenne die Akte bereits und bespreche mit Ihnen die weitere Durchsetzung.
Als früherer Richter in Zivilkammern kenne ich die gerichtliche Prüfung von Ansprüchen und Beweisen. Diese Erfahrung nutze ich, wenn ich Ihre Unterlagen prüfe und die weitere Durchsetzung Ihrer Forderung vorbereite.
Mehr über die Kanzlei →– 06 –
Häufige Fragen.
Brauche ich für jede Forderung eine Vollmacht?
Nein. Sie unterschreiben einmal eine allgemeine Vollmacht für den Forderungseinzug. Jede weitere Forderung beauftragen Sie danach einfach per E-Mail.
Mein Kunde ist Privatperson – geht das?
Ja. Gegenüber Privatpersonen gelten besondere Informationspflichten für das erste Forderungsschreiben. Ich beachte diese Pflichten und erläutere die geltend gemachte Forderung im Schreiben.
Was, wenn der Kunde die Rechnung bestreitet?
Dann prüfe ich seine Einwände und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ob ein streitiges Verfahren sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, den Kosten und den wirtschaftlichen Aussichten ab.
Die Anschrift des Kunden stimmt nicht mehr?
Ich prüfe, ob die Anschrift etwa durch eine Melderegisterauskunft ermittelt werden kann. Die dafür erforderlichen Angaben und anfallenden Auslagen stimme ich vorher mit Ihnen ab. Eine aktuelle Anschrift lässt sich nicht in jedem Fall feststellen.
Kann ich mehrere Forderungen auf einmal übergeben?
Gern. Am einfachsten ist eine E-Mail je Forderung – so erhält jeder Fall sein eigenes Zeichen, und Sie können jede Rückmeldung sofort zuordnen.
Wie erfahre ich, was passiert?
Per E-Mail. Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn das Forderungsschreiben hinausgegangen ist, und ich stimme den nächsten Schritt mit Ihnen ab.
Schicken Sie mir die erste Forderung.
Rechnung und Mahnungen anhängen, den Vertrag in einem Satz nennen, absenden. Ich melde mich mit der Vollmacht, den Vergütungsinformationen und den nächsten Schritten.
