Rechtsanwalt Tolga Akdemir

Wirtschaftsstrafrecht | Compliance

Die Leitung eines Unternehmens in einem in vielen Bereichen globalisierten und hoch kompetitiven Markt ist schon an sich kein einfaches Unterfangen. Wer im Wettbewerb um Kunden und Aufträge dauerhaft erfolgreich sein will, muss Vertrauen schaffen. Mehr denn je wird bei der Erteilung von Aufträgen und beim Einkauf darauf geachtet, ob der Bewerber bzw. das produzierende oder dienstleistende Unternehmen in seinem eigenen Geschäftsbereich rechtliche und ethische Vorgaben klar kommuniziert und sich effektiv für die Einhaltung dieser Standards einsetzt. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur Vertrauensverlust und das Ausbleiben von Aufträgen, sondern auch Geldbußen und Strafen gegen das Unternehmen und seine Organe. Maßnahmen zur Regeleinhaltung (Compliance) sind somit ein echter Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den komplexen und vielfältigen Vorgaben des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu begegnen und ein Compliance-Management-System (CMS) mit Augenmaß zu installieren, das auf das Risikoprofil und die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens abgestimmt ist. 

Bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten unterstütze ich Sie im Rahmen interner Aufklärungsmaßnahmen (internal investigations) und vertrete Unternehmen und natürliche Personen in allen Verfahrenslagen.

Geschäftsführer, Manager, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und auch Prokuristen und leitende Angestellte werden nicht selten mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Verursacht wird das nicht nur durch stetig zunehmende gesetzliche Anforderungen an die Compliance in Unternehmen, sonder auch dadurch, dass Vertragspartner und Konkurrenten immer öfter die Strafanzeige als Druckmittel zur Durchsetzung eigener Positionen verwenden.

Ein auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist dann viel wert. Neben meinen besonderen Kenntnissen aus den Bereichen des Insolvenzstrafrechts, der Betrugs- und Untreuedelikte, des Wettbewerbsstrafrechts und des Subventionsstrafrechts bringe ich zusätzlich meine Erfahrungen als ehemaliger Staatsanwalt zu Ihren Gunsten ein. Mit schneller Auffassungsgabe, wirtschaftlichem Verständnis und einer akribischen Vorgehensweise setze ich mich für Sie ein, damit Verdachtsmomente auf den Prüfstand gestellt, der teilweise geringe Gehalt umfangreicher, gegnerischer Schriftsätze aufgezeigt und komplexe Sachverhalte für die unter hohem Zeitdruck arbeitenden Ermittlungsbehörden und Gerichte zusammengefasst und verständlich gemacht werden.